Barrie­re­frei­heit

Barrie­re­frei­heit

Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit

Wir freuen uns über Ihr Inter­esse an der Barrie­re­frei­heit unse­res Online-Auftritts.

Wir möch­ten, dass jeder Mensch unse­ren Online-Auftritt unein­ge­schränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns aktiv für digi­tale Barrie­re­frei­heit ein und arbei­ten konti­nu­ier­lich daran, unser Ange­bot für alle zugäng­lich zu gestal­ten. Barrie­re­frei­heit ist für uns ein zentra­ler Bestand­teil, um Inklu­sion aktiv zu fördern und ein Einkaufs­er­leb­nis zu schaf­fen, das wirk­lich für alle da ist.

Wir sind bemüht, unse­ren Online-Auftritt im Einklang mit dem Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG), das die Richt­li­nie (EU) 2019/882 in natio­na­les Recht umsetzt, barrie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Diese Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit gilt für:
https://www.bmw-hubauer.de/


1. Allge­meine Beschrei­bung der Dienst­leis­tung und zur Nutzung der ange­bo­te­nen Funk­tio­nen

Auf unse­rer Website bieten wir verschie­dene Dienst­leis­tun­gen im elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr an, die es Kunden ermög­li­chen, Produkte und Dienst­leis­tun­gen online zu erwer­ben. Die verfüg­ba­ren Dienste werden im Folgen­den beschrie­ben.

1.1 Online-Anfra­ge/­Be­stel­lung von Fahr­zeu­gen.

Der Einstieg zur Online Fahr­zeug-Anfra­ge/­Be­stel­lung erfolgt über unsere Home­page. Je nach Verfüg­bar­keit werden verschie­dene Optio­nen für die Fahr­zeug­be­stel­lung ange­bo­ten:


Kaufen

Kunden können Fahr­zeuge online über die Webseite kaufen und sich vor Ort bei uns auslie­fern lassen.


Leasing

Kunden können über das BMW Leasing bei der BMW Bank GmbH Fahr­zeuge nutzen, ohne sie zu kaufen. Bei einem Kilo­me­ter­lea­sing­ver­trag werden den Kunden Fahr­zeuge gegen Zahlung einer gleich­blei­ben­den monat­li­chen Rate über­las­sen. Die Höhe der Rate ist abhän­gig vom Fahr­zeug­preis sowie der verein­bar­ten Lauf­leis­tung und Lauf­zeit. Die Lauf­zeit liegt in der Regel zwischen 24 und 48 Mona­ten. Außer­dem können Service­bau­steine wie ein Werk­statt- oder Reifen­ser­vice abge­schlos­sen werden.

Es kann eine einma­lige Leasing­son­der­zah­lung zu Vertrags­be­ginn geleis­tet werden, um die monat­li­che Rate zu redu­zie­ren. Die BMW Bank GmbH kann dabei Sicher­hei­ten wie zum Beispiel eine Bürg­schaft oder Kaution verlan­gen. Die BMW Bank GmbH bleibt Eigen­tü­me­rin des Fahr­zeugs, Kunden sind Halter des Fahr­zeugs. Während der Leasing­zeit sind diese für Versi­che­rung, Wartung und Repa­ra­tu­ren des Fahr­zeugs verant­wort­lich.

Während der vertrag­li­chen Leasing­zeit kann der Vertrag nicht ordent­lich gekün­digt werden. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung bleibt unbe­rührt.

Am Ende der vertrag­li­chen Lauf­zeit muss das Fahr­zeug in einem dem Alter und der vertrags­ge­mä­ßen Fahr­leis­tung entspre­chen­den Zustand zurück­ge­ge­ben werden. Das Fahr­zeug muss frei von Schä­den und Mängeln sowie verkehrs- und betriebs­si­cher sein. Dabei gelten normale Verschleiß­spu­ren nicht als Scha­den. In der Endab­rech­nung werden eine über- oder unter­schrit­tene Fahr­leis­tung sowie etwa­ige Minder­werte abge­rech­net. Dies kann für Kunden weitere Kosten bedeu­ten.


Finan­zie­rung

Kunden können mit einem Darle­hens­ver­trag von der BMW Bank GmbH eine bestimmte Geld­summe erhal­ten und diese Summe inner­halb einer bestimm­ten Lauf­zeit zurück­zah­len. Während der Lauf­zeit werden monat­li­che Raten an die BMW Bank GmbH gezahlt, die auch einen verein­bar­ten Zins enthal­ten. Mit dem Zins bezah­len Kunden der BMW Bank GmbH Geld dafür, dass sie ihnen für eine bestimmte Zeit Geld über­lässt.

Bei einer Fahr­zeug­fi­nan­zie­rung wird das Geld an den Darle­hens­ver­mitt­ler ausge­zahlt. Aus jeder Rate werden zunächst die laufen­den Zinsen abge­deckt, der verblei­bende Teil der Rate wird zur Rück­zah­lung des Darle­hens verwen­det. Der Zins­satz bleibt während der gesam­ten Vertrags­lauf­zeit gleich. Mögli­cher­weise müssen Kunden eine Sicher­heit leis­ten. Weitere Infor­ma­tio­nen zum Darle­hens­ver­trag mit der BMW Bank GmbH sind im Darle­hens­an­trag zu finden.


Bera­tung anfra­gen

Kunden können eine persön­li­che Bera­tung anfor­dern, indem sie ihre persön­li­chen Daten ange­ben. Ein Mitar­bei­ter wird sich anschlie­ßend tele­fo­nisch oder per E-Mail melden.


Inzah­lung­nahme

Kunden können ihr Inter­esse an der Inzah­lung­nahme ihres Fahr­zeugs durch teil­neh­mende Inzah­lung­nahme-Partner ange­ben und einen unver­bind­li­chen Schätz­wert erhal­ten, indem sie ihre persön­li­chen Daten und Fahr­zeug­da­ten einge­ben. Die Bewer­tung ist unver­bind­lich und kosten­los.

1.2 Online Termin­ver­ein­ba­rung

Kunden können über die Online Termin­ver­ein­ba­rung einen Service­ter­min buchen, indem sie die gewünsch­ten indi­vi­du­el­len Leis­tun­gen für ein bereits in ihrem Besitz befind­li­ches Fahr­zeug und einen Termin auswäh­len. Für die Nutzung wird eine BMW ID benö­tigt und das Fahr­zeug muss mit der BMW ID verknüpft sein.


1.3 Probe­fahrt

Kunden können über die Probe­fahrt­bu­chung eine Probe­fahrt in einem Fahr­zeug einer gewünsch­ten Modell­reihe buchen, indem sie ihre persön­li­chen Daten ange­ben und das gewünschte Datum mit Uhrzeit auswäh­len, an dem die Probe­fahrt statt­fin­den soll.


2. Beschrei­bung zur Erfül­lung der Barrie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen

2.1 Anwen­dung von harmo­ni­sier­ten Normen und tech­ni­schen Spezi­fi­ka­tio­nen

Unsere Website orien­tiert sich an den Anfor­de­run­gen der Norm EN 301 549, welche im Rahmen des BFSG Anwen­dung findet. Für Webin­halte bedeu­tet das die Einhal­tung der Web Content Acces­si­bi­lity Guide­lines (WCAG) Version 2.1, mindes­tens auf dem Konfor­mi­täts­ni­veau AA.

Die WCAG sind ein inter­na­tio­na­ler Stan­dard von barrie­re­freien Richt­li­nien. Sie werden vom World Wide Web Consor­tium (W3C), dem Gremium zur Stan­dar­di­sie­rung der Tech­ni­ken im Inter­net, erstellt und fort­ge­führt. Ziel der Richt­li­nien ist es, im Sinne der digi­ta­len Barrie­re­frei­heit Struk­tu­ren für digi­tale Ange­bote zu schaf­fen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermög­li­chen.


2.2 Unter­stüt­zende Maßnah­men

Zur Verbes­se­rung der Zugäng­lich­keit stel­len wir u. a. folgende Funk­tio­nen bereit:

  • Zoom­funk­tion für Texte und Bilder
  • Ausrei­chende Farb­kon­traste
  • Alter­na­tiv­texte für Grafi­ken
  • Struk­tu­rier­ter Seiten­auf­bau mit HTML5
  • Tasta­tur­na­vi­ga­tion
  • Regel­mä­ßige Prüfun­gen


3. Kontakt­an­ga­ben – Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsicht­lich der Barrie­re­frei­heit aufge­fal­len? Dann freuen wir uns über Ihre Rück­mel­dun­gen.

So können Sie uns errei­chen:

  • per Post
  • per E-Mail
  • per Tele­fon


Hubauer GmbH

Verantwortliche/r: Robert Hubauer
Ingol­städ­ter Str. 19
84030 Lands­hut
Deutsch­land

E-Mail: mail@bmw-hubauer.de
Tele­fon­num­mer: +49 (0)871 / 975660


4. Zustän­dige Markt­über­wa­chungs­be­hörde

Für uns ist folgende Markt­über­wa­chungs­be­hörde zustän­dig:

Markt­über­wa­chungs­stelle der Länder für die Barrie­re­frei­heit von Produk­ten und Dienst­leis­tun­gen – Anstalt öffent­li­chen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magde­burg

Tele­fon: +49 (0) 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de


5. Aktua­li­sie­rung der Erklä­rung

Diese Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit wurde zuletzt am 28.06.2025 aktua­li­siert.

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