BMW Steu­er­vor­teil

BMW Steu­er­vor­teil

Steu­er­lich geför­dert. Einfach profi­tiert.

Jetzt mit BMW von steu­er­li­chen Vortei­len Profi­tie­ren.

Mit Ihrem BMW als Dienst­wa­gen ist es ein echter Win-Win für Alle!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Als Unter­neh­men: Degres­sive Abschrei­bung mit 75 % im ersten Jahr1
  • Als Dienst­wa­gen­nut­zer: Elek­tro­fahr­zeuge bis 100.000 EUR UPE2 mit nur 0,25 % versteu­ern3
  • Mehr Netto vom Brutto mit einem voll­elek­tri­schen BMW Dienst­wa­gen.

Unsere elek­tri­schen Top-Perfor­mer für Ihren Fuhr­park:

  • BMW i4– sport­li­che Perfor­mance trifft Busi­ness-Kompe­tenz
  • BMW i5 Limousine/Touring – unver­gess­li­che Optik, prak­tisch, durch­dacht
  • BMW iX – markan­tes Design, beein­dru­ckende Reich­weite, luxu­riö­ser Komfort

Jetzt ist der perfekte Moment, Ihren Fuhr­park zu elek­tri­fi­zie­ren – mit star­ken BMW Ange­bo­ten, die sich doppelt auszah­len.

Der BMW Steuervorteil für Geschäftskunden

BMW i4 eDrive35: Ener­gie­ver­brauch kombi­niert: 15,9 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emis­sio­nen kombi­niert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elek­tri­sche Reich­weite: 479 km (WLTP); Leis­tung: 210 kW (286 PS); BMW i5 eDrive40 Touring: Ener­gie­ver­brauch kombi­niert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emis­sio­nen kombi­niert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elek­tri­sche Reich­weite: 548 km (WLTP); Leis­tung: 250 kW (340 PS); BMW iX xDrive45: Ener­gie­ver­brauch kombi­niert: 17,8 kWh/100 km (WLTP): CO₂-Emis­sio­nen kombi­niert: 0g/km (WLTP); CO₂-Klasse; A; Elek­tri­sche Reich­weite 602 km (WLTP); Leis­tung: 300 kW (408 PS)

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Profi­tie­ren Sie jetzt.

Bei der Förde­rung wird der Brut­to­lis­ten­preis (BLP) als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung für rein elek­tri­sche Fahr­zeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Vier­tel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte redu­ziert. Diese Rege­lung gilt für erst­ma­lige Über­las­sun­gen im Zeit­raum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Model­len wird der BLP als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung auf die Hälfte redu­ziert (unab­hän­gig von der Höhe des BLP des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahr­ten zwischen der Wohnung und der ersten Tätig­keits­stätte (0,03 % je Entfer­nungs­ki­lo­me­ter) sowie bei Fami­li­en­fahr­ten im Rahmen einer doppel­ten Haus­halts­füh­rung. Um die Förde­rung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahr­zeug über­wie­gend beruf­lich genutzt werden bzw. bei Arbeit­neh­mern im Rahmen des Dienst­ver­hält­nis­ses gestellt werden und die Krite­rien des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes (EmoG) erfül­len. Dieses legt einen maxi­ma­len Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elek­tri­sche Mindestreich­weite nach dem WLTP-Test­ver­fah­ren fest. Diese Voraus­set­zun­gen erfül­len alle unsere BMW i Modelle und die meis­ten unse­rer BMW Plug-in-Hybride.

Große Auswahl. Großer Nutzen.

Dank der viel­fäl­ti­gen Auswahl an elek­tri­fi­zier­ten BMW Fahr­zeu­gen gibt es für jede Anfor­de­rung das passende Modell. Elek­tri­sie­ren Sie jetzt Ihren Alltag und erle­ben Sie selbst die Faszi­na­tion der Elektro­mobilität. Die große und immer weiter wach­sende Lade­infra­struk­tur und die abso­lute Alltags­taug­lich­keit machen diese Modelle jetzt noch attrak­ti­ver.

Jetzt Probe­fahrt verein­baren

Lassen Sie sich von der elek­tri­fi­zier­ten Welt von BMW begeis­tern! Verein­baren Sie jetzt Ihre persön­li­che Probe­fahrt.

1 Die degres­sive Abschrei­bung für Elek­tro­fahr­zeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 01.01.2028 neu ange­schafft werden, ermög­licht es Unter­neh­men, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaf­fungs­kos­ten steu­er­lich abzu­set­zen. Der rest­li­che Betrag für das Fahr­zeug wird über die verblei­ben­den fünf Abschrei­bungs­jahre degres­siv abge­schrie­ben. Die Rege­lung gilt ausschließ­lich für betrieb­li­che Fahr­zeuge, die keine loka­len CO2-Emis­sio­nen verur­sa­chen. 
2 Unver­bind­li­che Preis­emp­feh­lung gemäß der zum Zeit­punkt der Erst­zu­las­sung gülti­gen Neufahr­zeug­preis­liste der BMW AG in Deutsch­land.
Der Brut­to­lis­ten­preis (BLP) als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung wird für rein elek­tri­sche Fahr­zeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Vier­tel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte redu­ziert. Diese Rege­lung gilt für erst­ma­lige Über­las­sun­gen im Zeit­raum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung auf die Hälfte redu­ziert (unab­hän­gig von der Höhe des BLP des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privat­nut­zung, bei Fahr­ten zwischen der Wohnung und der ersten Tätig­keits­stätte (0,03 % je Entfer­nungs­ki­lo­me­ter) sowie bei Fami­li­en­fahr­ten im Rahmen einer doppel­ten Haus­halts­füh­rung. Die Förde­rung gilt für vom Arbeit­ge­ber an den Arbeit­neh­mer zur priva­ten Nutzung über­las­sene voll elek­trisch betrie­bene betrieb­li­che Kraft­fahr­zeuge und extern auflad­bare Hybrid­elek­tro­fahr­zeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weni­ger als 50 g CO2/km aussto­ßen oder deren Reich­weite unter ausschließ­li­cher Nutzung der elek­tri­schen Antriebs­ma­schine mindes­tens 80 km beträgt. Um die Förde­rung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahr­zeug über­wie­gend beruf­lich genutzt werden bzw. bei Arbeit­neh­mern im Rahmen des Dienst­ver­hält­nis­ses gestellt werden und die Krite­rien des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes (EmoG) erfül­len.

 

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie z.B. in den einschlä­gi­gen gesetz­li­chen Vorschrif­ten.

Fahr­zeug­ab­bil­dun­gen sind farb­ab­wei­chend und zeigen aufpreis­pflich­tige Sonder­aus­stat­tun­gen. Zwischen­ver­kauf, Ände­run­gen und Irrtü­mer vorbe­hal­ten.

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