Steuerlich gefördert. Einfach profitiert.
Jetzt mit BMW von steuerlichen Vorteilen Profitieren.
Mit Ihrem BMW als Dienstwagen ist es ein echter Win-Win für Alle!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Als Unternehmen: Degressive Abschreibung mit 75 % im ersten Jahr1
- Als Dienstwagennutzer: Elektrofahrzeuge bis 100.000 EUR UPE2 mit nur 0,25 % versteuern3
- Mehr Netto vom Brutto mit einem vollelektrischen BMW Dienstwagen.
Unsere elektrischen Top-Performer für Ihren Fuhrpark:
- BMW i4– sportliche Performance trifft Business-Kompetenz
- BMW i5 Limousine/Touring – unvergessliche Optik, praktisch, durchdacht
- BMW iX – markantes Design, beeindruckende Reichweite, luxuriöser Komfort
Jetzt ist der perfekte Moment, Ihren Fuhrpark zu elektrifizieren – mit starken BMW Angeboten, die sich doppelt auszahlen.
BMW i4 eDrive35: Energieverbrauch kombiniert: 15,9 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 479 km (WLTP); Leistung: 210 kW (286 PS); BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP); Leistung: 250 kW (340 PS); BMW iX xDrive45: Energieverbrauch kombiniert: 17,8 kWh/100 km (WLTP): CO₂-Emissionen kombiniert: 0g/km (WLTP); CO₂-Klasse; A; Elektrische Reichweite 602 km (WLTP); Leistung: 300 kW (408 PS)
Profitieren Sie jetzt.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
Große Auswahl. Großer Nutzen.
Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
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Lassen Sie sich von der elektrifizierten Welt von BMW begeistern! Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Probefahrt.
Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen aufpreispflichtige Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.