Dienstwagen­besteuerung

Dienstwagen­besteuerung

BMW i5 eDrive40 Touring: Ener­gie­ver­brauch kombi­niert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emis­sio­nen kombi­niert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elek­tri­sche Reich­weite: 548 km (WLTP); Leis­tung: 250 kW (340 PS)

Unser Steu­er­tipp fährt elek­trisch.

Profi­tie­ren Sie von der gesetz­li­chen Dienstwagen­besteuerung*:

Dyna­misch, emis­si­ons­arm und mit elek­tri­sie­ren­der Fahr­freude. Erle­ben Sie die Elektro­mobilität mit der BMW Modell­viel­falt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride brin­gen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher. Entschei­den Sie sich für einen elek­tri­fi­zier­ten Firmen­wa­gen und profi­tie­ren Sie zusätz­lich von den jüngs­ten Ände­run­gen bei der Dienstwagen­besteuerung. Mit der Anpas­sung der Bemes­sungs­gren­zen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Model­len das perfekt zu Ihnen passende Fahr­zeug auswäh­len und die höchste Förde­rung erhal­ten.

Profi­tie­ren Sie jetzt.

Bei der Förde­rung wird der Brut­to­lis­ten­preis (BLP) als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung für rein elek­tri­sche Fahr­zeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Vier­tel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte redu­ziert. Diese Rege­lung gilt für erst­ma­lige Über­las­sun­gen im Zeit­raum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Model­len wird der BLP als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung auf die Hälfte redu­ziert (unab­hän­gig von der Höhe des BLP des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahr­ten zwischen der Wohnung und der ersten Tätig­keits­stätte (0,03 % je Entfer­nungs­ki­lo­me­ter) sowie bei Fami­li­en­fahr­ten im Rahmen einer doppel­ten Haus­halts­füh­rung. Um die Förde­rung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahr­zeug über­wie­gend beruf­lich genutzt werden bzw. bei Arbeit­neh­mern im Rahmen des Dienst­ver­hält­nis­ses gestellt werden und die Krite­rien des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes (EmoG) erfül­len. Dieses legt einen maxi­ma­len Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elek­tri­sche Mindestreich­weite nach dem WLTP-Test­ver­fah­ren fest. Diese Voraus­set­zun­gen erfül­len alle unsere BMW i Modelle und die meis­ten unse­rer BMW Plug-in-Hybride.

Große Auswahl. Großer Nutzen.

Dank der viel­fäl­ti­gen Auswahl an elek­tri­fi­zier­ten BMW Fahr­zeu­gen gibt es für jede Anfor­de­rung das passende Modell. Elek­tri­sie­ren Sie jetzt Ihren Alltag und erle­ben Sie selbst die Faszi­na­tion der Elektro­mobilität. Die große und immer weiter wach­sende Lade­infra­struk­tur und die abso­lute Alltags­taug­lich­keit machen diese Modelle jetzt noch attrak­ti­ver.

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Lassen Sie sich von der elek­tri­fi­zier­ten Welt von BMW begeis­tern! Verein­baren Sie jetzt Ihre persön­li­che Probe­fahrt.

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* Der Brut­to­lis­ten­preis (BLP) als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung wird für rein elek­tri­sche Fahr­zeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Vier­tel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte redu­ziert. Diese Rege­lung gilt für erst­ma­lige Über­las­sun­gen im Zeit­raum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Model­len wird der BLP als Bemes­sungs­grund­lage zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vorteils im Rahmen der pauscha­len 1-%-Regelung für Privat­nut­zung auf die Hälfte redu­ziert (unab­hän­gig von der Höhe des BLP des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privat­nut­zung, bei Fahr­ten zwischen der Wohnung und der ersten Tätig­keits­stätte (0,03 % je Entfer­nungs­ki­lo­me­ter) sowie bei Fami­li­en­fahr­ten im Rahmen einer doppel­ten Haus­halts­füh­rung. Die Förde­rung gilt für vom Arbeit­ge­ber an den Arbeit­neh­mer zur priva­ten Nutzung über­las­sene voll elek­trisch betrie­bene betrieb­li­che Kraft­fahr­zeuge und extern auflad­bare Hybrid­elek­tro­fahr­zeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weni­ger als 50 g CO2/km aussto­ßen oder deren Reich­weite unter ausschließ­li­cher Nutzung der elek­tri­schen Antriebs­ma­schine mindes­tens 80 km beträgt. Um die Förde­rung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahr­zeug über­wie­gend beruf­lich genutzt werden bzw. bei Arbeit­neh­mern im Rahmen des Dienst­ver­hält­nis­ses gestellt werden und die Krite­rien des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes (EmoG) erfül­len. Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie zum Beispiel in den einschlä­gi­gen gesetz­li­chen Vorschrif­ten.

Fahr­zeug­ab­bil­dun­gen sind farb­ab­wei­chend und zeigen aufpreis­pflich­tige Sonder­aus­stat­tun­gen. Zwischen­ver­kauf, Ände­run­gen und Irrtü­mer vorbe­hal­ten.

Erleben Sie Freude am Fahren!

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